Im Januar 1980 gründete RA Dr. Scharbatke seine Anwaltskanzlei in Neustadt/Aisch. 1984 kamen RA Künkele und 1995 RA Schuster als Partner dazu. Die Kanzlei Scharbatke Künkele Schuster wird in der Rechtsform einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts geführt.
Die personelle Erweiterung, der Umzug in großzügige Räume im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude und die konsequente Umstellung auf EDV ermöglichten eine effektive Büroorganisation und ein angenehmes Arbeitsklima, das sich auf die Zusammenarbeit mit den Mandanten überträgt.
Sowohl die Anwälte wie auch die Mitarbeiter bilden sich ständig in Seminaren und Fachtagungen weiter. Die Anwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften Baurecht (RA Dr. Scharbatke), Familien- und Erbrecht (RA Künkele) und Verkehrsrecht (RA Schuster) des DAV und nutzen die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit Fachkollegen wie auch Richtern.
Jeder Anwalt der Kanzlei Scharbatke. Künkele. Schuster verfügt über eine hohe forensische Erfahrung und ist nicht nur bei allen Amts- und Landgerichten, sondern auch bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.
PLZ | 91413 |
Ort | Neustadt an der Aisch |
Straße | Ansbacher Str. 2 |
Geschäftsname | Dr. Hermann Scharbatke, Karl Ernst Künkele und Jens Schuster |
USt-IdNr. | DE 133952854 |
Sitz | 91413, Neustadt an der Aisch |
S.I.C | Juristische Dienstleistungen |
WZ2008 | Rechtsanwaltskanzleien |