Patentanwälte in Deutschland sind in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, die sich selbst verwaltet und sich der Weiterentwicklung des Berufsstandes und des Gewerblichen Rechtsschutzes besonders verschrieben hat: die Patentanwaltskammer. Die Patentanwaltskammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 53 PAO. Sie wird gemäß § 73 Abs. 1 PAO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten. Sie unterliegt der Staatsaufsicht durch den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts (§ 57 PAO).
PLZ | 80331 |
Ort | München |
Straße | Tal 29 |
Geschäftsname | Patentanwaltskammer des öffentlichen Rechts |
Sitz | 80331, München |
S.I.C | Juristische Dienstleistungen, Berufsverbände |
WZ2008 | Patentanwälte, Berufsverbände |