Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, die einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens leisten. Der Gesetzgeber hat den Notaren die Stellung einer unparteiischen öffentlichen Institution eingeräumt. Nach außen wird diese besondere Stellung als Amtsträger etwa durch das Dienstsiegel deutlich, mit dem der Notar die von ihm errichteten Urkunden versieht.
Der Rechtsstaat schuldet seinen Bürgern Rechtssicherheit; Streitigkeiten müssen geschlichtet, am besten schon im Vorfeld verhindert werden. Eine entscheidende Voraussetzung für diese Sicherheit ist die Verläßlichkeit von Urkunden: Sind ihre Inhalte klar und eindeutig formuliert, können Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen.
Der Zugang zu dem Notar persönlichen Vertrauens ist weder durch verfahrensrechtliche Bestimmungen einer örtlichen Zuständigkeit noch auf andere Weise beschränkt (Grundsatz freier Notarwahl).