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Höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit
Firmenbeschreibung
Das Bundesarbeitsgericht - die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit - ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern - einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern - sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind. Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt.
Die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts ist möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Eine Zulassung sieht das Gesetz vor, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist, also der Klärung von Rechtsfragen dient, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung sind oder wegen ihrer Auswirkung jedenfalls einen größeren Teil der Allgemeinheit betreffen. Eine Zulassung ist weiterhin vorgesehen, wenn das Landesarbeitsgericht von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesarbeitsgerichts oder - wenn das Bundesarbeitsgericht über eine Rechtsfrage noch nicht entschieden hat - von einer Entscheidung einer anderen Kammer desselben oder eines anderen Landesarbeitsgerichts abweicht.
Schließlich hat das Landesarbeitsgericht die Revision zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund oder eine entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt. Unter den gleichen Voraussetzungen ist im Beschlussverfahren die Rechtsbeschwerde vom Landesarbeitsgericht zuzulassen. Auch eine Rechtsbeschwerde kann grundsätzlich nur eingelegt werden, wenn sie vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden ist.
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