Josef Mühlenbein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass er auf diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" führen kann. Josef Mühlenbein ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein. Er vertritt seit Jahren viele zufriedene Mandanten in ganz Deutschland gegen Banken. Seine Kenntnisse, insbesondere zu dem Thema sittenwidrige Bürgschaften, sind in zahlreichen Presse- und Fernsehberichten dokumentiert. Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen ist seit 2003 Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Bereich Jagdrecht. Josef Mühlenbein ist selbst Jagdpächter und Sportschütze. Weitere Schwerpunkte liegen z.B. im Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Medizinrecht sowie im Zivilrecht.
Frau Ulrike Platner-Mühlenbein ist Fachanwältin für Familienrecht. Das bedeutet, dass sie auf diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" führen kann. Neben dem Familienrecht legt Rechtsanwältin Platner-Mühlenbein einen Schwerpunkt auf das Erbrecht. Sie berät über die Formulierung von Testamenten, über Ihre Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und vertritt Sie in Erbauseinandersetzungen. Rechtsanwältin Hoffmann-Benz ist Expertin im Verkehrsrecht und berät Sie bei allen Fragen um Verkehrsunfälle, Schmerzensgeld, Autokauf, usw. Weitere Interessenschwerpunkte liegen im Bereich Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialversicherungsrecht.