Das Rechtsinstitut der Nebenklage gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen öffentlichen Klage anzuschließen, wenn Gegenstand des Prozesses eine der in § 395 StPO aufgeführten Katalogtaten ist. Nach erfolgter Anschlusserklärung kann die/der Verletzte sich am Strafverfahren gegen den beschuldigten Schädiger beteiligen und so versuchen, auf den Verlauf des Prozesses, den Schuldspruch und die Strafzumessung Einfluss zu nehmen. Das vielleicht wichtigste Recht des Nebenklägers besteht in der Möglichkeit, sich im Strafverfahren eines eigenen anwaltlichen Beistandes, des sogenannten Nebenklagevertreters, zu bedienen.
So kann das - selbst nicht rechtskundige - Opfer die ihm zustehenden prozessualen Rechte mit professioneller Hilfe durchsetzen. Auf Antrag kann der anwaltliche Beistand bestellt werden mit der Folge, dass die Kosten der Beistandschaft aus der Landeskasse über die Prozesskostenhilfe gezahlt werden.
Ich vertrete Sie sowohl im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wie auch im anschließenden Strafverfahren als Nebenkläger/in. Darüber hinaus stehe ich Ihnen begleitend zur Seite, wenn es um weitere Fragen im Zusammenhang mit Opferschutz geht.
PLZ | 54634 |
Ort | Bitburg |
Straße | Kölner Str. 2 |
Geschäftsname | Elfriede Fuchs |
Sitz | 54634, Bitburg |
S.I.C | Juristische Dienstleistungen |
WZ2008 | Rechtsanwaltskanzleien, Juristische Dienstleistungen |