Zu den Aufgaben der Notare zählt die Durchführung der Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Beurkundung umfasst die Beratung der Beteiligten, die Fertigung des Entwurfs der Urkunde, die Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und auch Tätigkeiten zum Vollzug des Rechtsgeschäfts.
Die Beteiligten können frei wählen, an welchen Notar sie sich wegen einer Beurkundung oder der Beglaubigung einer Unterschrift wenden möchten.